Das Collaborative Law Verfahren beruht auf Freiwilligkeit. Alle Beteiligten bekennen sich grundsätzlich zur Fairness und gehen respektvoll miteinander um. Sie verpflichten sich zur Offenlegung aller rechtsrelevanten Fakten und Informationen und sichern einander Vertraulichkeit zu. Ihr Vorgehen und Verhandeln erfolgt ergebnisoffen. Sowohl die Parteien als auch die Collaborative Lawyer haben die Berechtigung, das Collaborative Law Verfahren jederzeit abzubrechen.
Sämtliche beteiligten Rechtsanwält:innen sind während sowie nach Abschluss oder Abbruch des Collaborative Law Verfahrens von jeglichen gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder behördlichen Parteienvertretungen in dieser oder einer damit zusammenhängenden Angelegenheit ausgeschlossen.
Die Collaborative Lawyer sind allerdings berechtigt, das im Collaborative Law Verfahren erzielte Ergebnis gerichtlich oder behördlich umzusetzen.
Diese Regelung gilt ab der Unterzeichnung des Participation Agreements.
Ziel des Collaborative Law Verfahrens ist es, gemeinsam unter Betonung der Eigenverantwortung der Parteien und unter Zuziehung externer Expert:innen einen nachhaltigen, zukunfts- und bedürfnisorientierten Konsens zu finden.
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