Das Bundesministerium für Familien und Jugend bietet geförderte Familienmediation an. Diese soll auch Familien mit geringem Einkommen ermöglichen, ihre Konflikte durch Mediation lösen zu können.
Die geförderte Familienmediation kann von Paaren beansprucht werden, die keine Einigung in Fragen der Trennung, Scheidung oder Vermögensaufteilung, über den Unterhalt oder das Besuchsrecht zu den Kindern erzielen können.
Zwei Mediator:innen führen die geförderte Familienmediation durch – eine:r verfügt über eine juristische, der:die andere über eine psychosoziale Ausbildung. Eine Mediationsstunde kostet € 220,00 für das Mediator:innenteam. Die Förderung für diese Kosten richtet sich nach dem Familieneinkommen. Dieses muss mittels Lohnbestätigung, Gehaltszetteln oder Ähnlichem nachgewiesen werden.
Die Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Mediation von Mediator:innen durchgeführt wird, die in der entsprechenden Liste des Bundesministeriums für Jugend und Familie angeführt sind. Die AVM ist gemeinsam mit dem ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) einer der Rechtsträger der geförderten Familienmediation.
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