Voraussetzung für die Neuaufnahme in die Liste als Mediator:innen bei der AVM ist die aufrechte Eintragung als Rechtsanwält:in sowie die Absolvierung einer Ausbildung gemäß Zivilrechts-MediationsGesetz (ZivMediatG) und der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung und die ordentliche Mitgliedschaft bei der AVM.