Rolle des:der Mediator:in


Der:die zum:zur Mediator:in ausgebildete Rechtsanwält:in verfügt über viel Konflikterfahrung, die auch dem außergerichtlichen Verfahren zugutekommen. Er:Sie agiert in dem Bewusstsein, welche Lösungen rechtlich umsetzbar sind. Er:Sie kann auch für die rechtliche Umsetzung des Ergebnisses sorgen, z.B. einen Scheidungsvergleich ausarbeiten oder einen Vertragstext aufsetzen.

Ist der:die Rechtsanwält:in als Mediator:in tätig, so ist eine einseitige Beratung oder Vertretung einer der Parteien in dieser oder einer damit zusammenhängenden Angelegenheit gegen andere Parteien, die an der Mediation teilgenommen haben, nicht möglich.

Die beteiligten Mediator:innen sind während sowie nach Abschluss oder Abbruch der Mediation von jeglichen gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder behördlichen Parteienvertretungen in dieser oder einer damit zusammenhängenden Angelegenheit ausgeschlossen.

Die anwaltlichen Mediator:innen sind allerdings berechtigt, das in der Mediation erzielte Ergebnis gerichtlich oder behördlich umzusetzen.

Der:Die Mediator:in dient als neutrale:r/ allparteiliche:r Vermittler:in im Konflikt. Aufgabe ist es, die Kommunikation der Parteien in der Art zu fördern, dass diese selbst- und eigenverantwortlich ihren Konflikt lösen. Er:Sie unterliegt auch nach der Beendigung der Mediation der absoluten Verschwiegenheit.

 

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