Der zum Mediator ausgebildete Rechtsanwalt verfügt über viel Konflikterfahrung, die auch dem außergerichtlichen Verfahren zugutekommen. Er agiert in dem Bewusstsein, welche Lösungen rechtlich umsetzbar sind. Er kann auch für die rechtliche Umsetzung des Ergebnisses sorgen, z.B. einen Scheidungsvergleich ausarbeiten oder einen Vertragstext aufsetzen.
Ist der Rechtsanwalt als Mediator tätig, so ist eine einseitige Beratung oder Vertretung einer der Parteien in dieser oder einer damit zusammenhängenden Angelegenheit gegen andere Parteien, die an der Mediation teilgenommen haben, nicht möglich.
Die beteiligten Mediatoren sind während sowie nach Abschluss oder Abbruch der Mediation von jeglichen gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder behördlichen Parteienvertretungen in dieser oder einer damit zusammenhängenden Angelegenheit ausgeschlossen.
Die anwaltlichen Mediatoren sind allerdings berechtigt, das in der Mediation erzielte Ergebnis gerichtlich oder behördlich umzusetzen.
Der Mediator dient als neutraler/ allparteilicher Vermittler im Konflikt. Seine Aufgabe ist es, die Kommunikation der Parteien in der Art zu fördern, dass diese selbst- und eigenverantwortlich ihren Konflikt lösen. Er unterliegt auch nach der Beendigung der Mediation der absoluten Verschwiegenheit.
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