Mediation beruht auf Freiwilligkeit. Alle Beteiligten bekennen sich grundsätzlich zur Fairness und gehen respektvoll miteinander um. Sie verpflichten sich zur Offenlegung aller rechtsrelevanten Fakten und Informationen und sichern einander Vertraulichkeit zu. Ihr Vorgehen und Verhandeln erfolgt ergebnisoffen. Sowohl die Parteien als auch der:die Mediator:in haben die Berechtigung, das Verfahren jederzeit abzubrechen.
Ziel der Mediation ist es, gemeinsam unter Betonung der Eigenverantwortung der Parteien einen nachhaltigen, zukunfts- und bedürfnisorientierten Konsens zu finden.
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