Beim außergerichtlichen Konfliktlösungsmodell Collaborative Law / Collaborative Practice werden die betroffenen Parteien jeweils von Rechtsanwält:innen parteilich vertreten. Die Konfliktbearbeitung erfolgt jedoch von Anfang an in einem interprofessionellen Team, das sich je nach der Art des Konfliktes zusammensetzt. Teil des Teams können etwa Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Coaches oder Sachverständige sein.
Im Unterschied zu den üblichen außergerichtlichen Vergleichsbemühungen werden die Parteien, wie in der Mediation, in die Erarbeitung der Konfliktlösung einbezogen. Die beteiligten Rechtsanwält:innen verpflichten sich zu einer konsensorientierten Vorgangsweise, in der mediative Elemente eine wichtige Rolle spielen. Eine gerichtliche Vertretung der Parteien durch die vertretenden Collaborative Lawyer wird durch eine Vereinbarung ausgeschlossen.
Wir bieten Ihnen als Mediator:innen durch dieses Fortbildungsseminar eine verkürzte Zusatzausbildung zum/zur Collaborative Lawyer / Collaborative Practitioner.
Fortbildungsinhalt:
Anhand konkreter Situationen wird die Verhandlungstechnik sowie die Einbeziehung der Professionist:innen in die Teamarbeit verfeinert. In Übungsbeispielen wird das Spannungsverhältnis zwischen der Rolle des:der Parteienvertreter:in einerseits, und dem Anspruch auf Teamwork mit den neutralen Professionist:innen und dem:der Rechtsanwält:in des:der „gegnerischen“ Klient:in andererseits erarbeitet.
Es wird eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis (Rollenspiele und Reflexion…), die für jede:n Verhandler:in sowohl in der Parteienvertretung als auch in der Mediation eine Erweiterung des Verhandlungsspielraumes bringt, angeboten
Wir ersuchen Sie aus organisatorischen Gründen um Anmeldung bis spätestens 02. Mai 2025 ausschließlich per E-Mail an office@avm.or.at.
Wir bitten zur Kenntnisnahme, dass die Anmeldung verbindlich ist.