Mediation


Mediation löst Konflikte außerhalb der Gerichte. Freiwilligkeit der Parteien ist Voraussetzung. Eine Vermittlerin, die Mediatorin, ist neutral und fachlich ausgebildet. Mit anerkannten Methoden fördert sie systematisch den Dialog zwischen den Parteien. Ihnen ermöglicht sie eine Lösung ihres Konflikts, die sie selbst herbeigeführt und verantwortet haben.

Die Mediation wird im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt. Den Gesetzestext dazu finden Sie hier.

Die Ausbildung zur eingetragenen Mediatorin wird in der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung geregelt. Die Verordnung dazu finden Sie hier.

 

>> Hier geht's weiter zu "Vorteile der Mediation"

Mediatorinnensuche

Um die perfekte Mediatorin zu finden, verwenden Sie doch unsere Mediatorinnensuche.

Newsletter

Sie wollen immer informiert bleiben? Melden Sie sich für unseren Newsletter an.