Voraussetzung für die Listung als Collaborative Lawyer ist die aufrechte Eintragung als Rechtsanwält:in sowie die Ausbildung im Collaborative Law Verfahren bei der AVM und die ordentliche Mitgliedschaft bei der AVM.
Voraussetzung für die Listung als Collaborative Practitioner ist die Ausbildung im Collaborative Practice Verfahren bei der AVM und die außerordentliche Mitgliedschaft bei der AVM.