Voraussetzung eines konkreten Collaborative Law Verfahrens ist, dass beide Parteien durch Collaborative Lawyer vertreten sind. Diese sind Rechtsanwältinnen, die mediativ, in Soft Skills wie in der Selbsterfahrung und in der Kommunikation, speziell geschult sind. Von Beginn an steht Konsensorientierung im Vordergrund, das Ziehen am gemeinsamen Strang. Anwaltliche Aufforderungsschreiben oder Drohgebärden sind ausgeschlossen.
Charakteristisch für dieses auf Konsensbildung zielende Verfahren sind gezielte Teamarbeit, Austausch über Verhaltensregeln und das Vorgehen sowie die Abstimmung von Verfahrensschritten. Weiters erforderlich sind ein Einfühlen und eine Beachtung der Gesamtsituation der Unternehmen, ein Bedenken der Persönlichkeiten der Beteiligten und der Aufbau von Vertrauen durch verschiedenste Maßnahmen.
Gemeinsam und unter Einbeziehung der Parteien wird das Expertinnenteam zusammengestellt und je nach Bedarf später ergänzt. Welche Sachfragen sind zu klären? Welche Sachverhalte zu objektivieren? Welche technischen, rechtlichen, steuerlichen Fragen stellen sich? Wird aufgrund des Spannungsverhältnisses oder der Konfliktstufe eine Kommunikationsexpertin benötigt, oder etwa ein Coach?
Jede nur denkbare Expertin kann beigezogen werden, die die Lösung des Konflikts zu unterstützen vermag. Die Expertinnen sind in der Regel neutral, ebenfalls mediativ geschult, im Collaborative Law Verfahren versiert und auch in dieser speziellen Teamleistung und Teambeziehung erfahren.
>> Hier geht's weiter zu den "Vorteilen der Interprofessionalität"
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