Voraussetzung für die Neuaufnahme in die Liste als Mediatorin bei der AVM ist die aufrechte Eintragung als Rechtsanwältin sowie die Absolvierung einer Ausbildung gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) und der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung und die ordentliche Mitgliedschaft bei der AVM.
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