Die „Werkzeuge“ des Collaborative Law Verfahrens, die Offenlegung der relevanten Sachverhalte, die Ergebnisoffenheit, der Ausschluss des „Bestrafungsprinzips“, vor allem aber der Verzicht auf die Bewertung der Schuldfrage zugunsten der Fokussierung auf Zukunftsoptionen führen zu einer Collaborative Law Haltung, die die Teammitglieder und die Parteien flexibler macht.
Flexibler im Suchen nach Lösungswegen, in der Deeskalation und in der Kreativität, den Gang zu Gericht zu vermeiden und eine sinnvolle Lösung für alle Beteiligten zu suchen. Durch die Einbeziehung der Expertinnen ist es dem Collaborative Lawyer möglich, auch andere als rechtliche Aspekte des Konfliktes für dessen Lösung heranzuziehen. Lebenssachverhalte lassen sich erweitern, Horizonte durch neue Perspektiven öffnen, die auch außerhalb des eigentlichen Konfliktes liegen können. So werden Lösungen gefunden, die zu Beginn nicht vorstellbar waren.
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