Die zur Mediatorin ausgebildete Rechtsanwältin verfügt über viel Konflikterfahrung, die auch dem außergerichtlichen Verfahren zugutekommen. Sie agiert in dem Bewusstsein, welche Lösungen rechtlich umsetzbar sind. Sie kann auch für die rechtliche Umsetzung des Ergebnisses sorgen, z.B. einen Scheidungsvergleich ausarbeiten oder einen Vertragstext aufsetzen.
Ist die Rechtsanwältin als Mediatorin tätig, so ist eine einseitige Beratung oder Vertretung einer der Parteien in dieser oder einer damit zusammenhängenden Angelegenheit gegen andere Parteien, die an der Mediation teilgenommen haben, nicht möglich.
Die beteiligten Mediatorinnen sind während sowie nach Abschluss oder Abbruch der Mediation von jeglichen gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder behördlichen Parteienvertretungen in dieser oder einer damit zusammenhängenden Angelegenheit ausgeschlossen.
Die anwaltlichen Mediatorinnen sind allerdings berechtigt, das in der Mediation erzielte Ergebnis gerichtlich oder behördlich umzusetzen.
Die Mediatorin dient als neutrale/ allparteiliche Vermittlerin im Konflikt. Ihre Aufgabe ist es, die Kommunikation der Parteien in der Art zu fördern, dass diese selbst- und eigenverantwortlich ihren Konflikt lösen. Sie unterliegt auch nach der Beendigung der Mediation der absoluten Verschwiegenheit.
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